Sportfoerderung Und Sportfoerderungsrecht ALS Staatsaufgabe
Das Politikfeld -Sport- findet in der Verfassung keine direkte Erwahnung. Dennoch fordert die offentliche Hand den Leistungs- wie auch Breitensport jahrlich mit mehreren Milliarden DM. Die Rechtslehre und die Rechtsprechung nimmt sich nur sehr vereinzelt dieses Themenbereiches an. Neben den von den -Sportliteraten- allgemein aufbereiteten rechtlichen Grundlagen beschaftigt sich die vorliegende Untersuchung insbesondere mit Art. 5 GG. Das verfassungsrechtliche Verstandnis von Kunst und Sport wird stellvertretend an den Beispielen Tanzsport und Buhnentanz aufbereitet."