Europaeisches Tarifrecht? - Zum Verhaeltnis Von Grundfreiheiten Und Grundrechten Im Hinblick Auf Nationale Sachverhalte Mit Tari
Der Europaischen Union ist es untersagt, eigene Regelungen zum Koalitions- und Streikrecht zu erlassen. Dennoch kann sich der nationale Tarifvertrag den Einflussen der Grundfreiheiten nicht entziehen. Ausserdem etabliert Art. 28 GRC erstmals ein eigenes Unionsgrundrecht auf Kollektivverhandlungen und Kollektivmassnahmen und schliesst ein Defizit im tarifrechtlichen Grundrechtsschutz. Diese Arbeit untersucht die aus Art. 28 GRC resultierenden Herausforderungen im nationalen Tarifrecht. Ausgehend vom bisherigen Ansatz zum Ausgleich von Grundfreiheiten und Grundrechten im Rahmen nationaler Sachverhalte mit Tarifbezug werden Loesungsvorschlage zu einem kompetenzgerechten Ausgleich der widerstreitenden Interessen unterbreitet. Dabei wird auch die Bedeutung der EMRK fur das Koalitions- und Streikrecht in den Blick genommen.