Elektronische Datenscreenings ermoeglichen eine effiziente Auswertung zunehmend komplexer werdender elektronischer Datenbestande. Dies macht die Methode auch zur Analyse von Beschaftigtendaten im Rahmen von Compliance-Untersuchungen interessant. Hier kollidiert das Informationsinteresse der Arbeitgeber jedoch mit dem Schutz der Persoenlichkeitsrechte der Beschaftigten. Diese Arbeit untersucht die Anforderungen an ein Datenscreening unter besonderer Berucksichtigung des 32d Abs. 3 BDSG in der Fassung des Regierungsentwurfs eines Gesetzes zur Regelung des Beschaftigtendatenschutzes vom 15. Dezember 2010, der erstmals eine ausdruckliche gesetzliche Spezialregelung fur automatisierte Datenabgleiche im Beschaftigungsverhaltnis vorsieht. Der Autor entwickelt Loesungsvorschlage fur einen angemessenen Ausgleich der widerstreitenden Interessen an effektiver Korruptionsbekampfung und dem Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung der Beschaftigten.