1535 wird in Wittenberg eine Ordination mit Gebet und Handauflegung eingeführt. Martin Krarup zeichnet den Weg zu diesem evangelischen Ordinationsverfahren nach und rekonstruiert dessen weitere Entwicklung bis in die Mitte der vierziger Jahre. Er zeigt, daß Martin Luther von seiner Kritik an der Priesterweihe in den Schriften von 1520 zu einer positiven Einschätzung einer rituellen Ordination gelangte und schon in den zwanziger Jahren mehrfach ordinierte. Daß sie dennoch erst 1535 verbindlich eingeführt wurde, begründet er damit, daß zuvor kirchenleitende Strukturen aufgebaut werden mußten und die Diskussion über eine evangelische Ordinationspraxis eine Einigung mit Rom erschwert hätte. Notwendige Voraussetzung für die Ausübung eines kirchlichen Amtes war die Ordination mit Gebet und Handauflegung für die Wittenberger Reformatoren ohnehin nicht, wie anhand etlicher Fälle nachgewiesen wird. Ihre allgemeine Einführung 1535 sollte in erster Linie eine geregelte Lehrprüfung sichern und die Position der kirchlichen Amtsträger im Volk stärken. Die unter den Reformatoren zunächst strittige zentrale Durchführung der Ordination führte mit sich, daß sie von der Berufung in eine konkrete Stelle unterschieden wurde und lebenslange Gültigkeit erhielt. Geschah die Wittenberger Ordination 1535 zunächst in kurfürstlicher Autorität und war in ihrer Anwendung auf Kursachsen beschränkt, wurde der Ritus schon bald auch für Kandidaten anderer Territorien geöffnet.