Bestimmtheit Und Begruendung Von Haftungs- Und Pauschalierungsbescheiden
Die Studie untersucht die Anforderungen an die Bestimmtheit und Begrundung lohnsteuerrechtlicher Haftungs- und Pauschalierungsbescheide. Die Bescheide sind hinreichend bestimmt, wenn die Finanzbehorde den Gesamtbetrag nach Steuerarten, Arbeitnehmern und Kalenderjahren aufteilt. Ausnahmen von der Bestimmtheit sind mit dem Gesetz unvereinbar. Die Aufteilung des Gesamtbetrags nach der Kenntnis des Arbeitgebers im konkreten Einzelfall findet im Gesetz keine Stutze. Bei Erlass eines Haftungsbescheids ist eine Ermessensbegrundung auch erforderlich, wenn ein bestimmter Haftungsschuldner in Anspruch genommen werden muss oder wenn ein Haftungsschuldner seine Pflichten vorsatzlich verletzt hat. Formularbescheide, in denen die Finanzbehorde lediglich vorformulierte und standardisierte Ermessensgrunde ankreuzt, widersprechen dem Gesetz."