Das Verwaltungsgesellschaftsrecht - Zur Verpflichtung Kommunaler Koerperschaften, Auf Ihre Privatrechtsgesellschaften Einzuwirke
Die Kommunen bedienen sich zur Erfullung ihrer Aufgaben im Bereich der Leistungsverwaltung neben den klassischen offentlichrechtlichen Handlungsweisen der offentlichen Unternehmen, die durch privatrechtliche Gesellschaften gefuhrt werden und deren Anteile ganz oder uberwigend in Handen einer oder mehrerer Kommunen sich befinden. Das Gesellschaftsrecht mediatisiert die verfassungsrechtlich gebotene Pflicht zur Beeinflussung und Kontrolle des Gesellschafts- handelns. Das Verwaltungsgesellschaftsrecht soll die privatrechtliche Form mit den materiellen verfassungsrechtlichen Anforderungen in Einklang bringen."