Eigentumsunfähige Sachen?
Die Eigentumsordnung einer jeden Privatrechtsgesellschaft ist Ausdruck ihres Freiheitsverständnisses, ihr Zentralbegriff der privatrechtliche Eigentumsbegriff. Das übergeordnete Ziel der Arbeit ist, die Reichweite dieser Ordnung über das Zivilrecht hinaus auszuloten. Dazu nähert sich Robert Korves in einem allgemeinen Teil dem privatrechtlichen Eigentumsbegriff von seiner Kehrseite - der Eigentumsunfähigkeit - und geht im Kern den Fragen nach, unter welchen Voraussetzungen Sachen als eigentumsunfähig gelten und welche Folgen dies für die Rechtsanwendung hat. Mit den dabei gewonnenen Erkenntnissen führt der Autor im besonderen Teil der Arbeit in drei Grenzgebiete privatrechtlicher Sachherrschaft: in das Recht der öffentlichen Sachen, des toten Körpers und der verbotenen Sachen. Dort steht jeweils die Leistungsfähigkeit der privatrechtlichen Eigentumsordnung zur Diskussion.