Das normierte Kaufrecht ist für die Unternehmenskaufpraxis weitgehend irrelevant. Stattdessen hat sie eigene, umfangreiche und in sich weitestgehend geschlossene Verträge entwickelt. Diese Vertragswerke sind wissenschaftlich unterbelichtet; selbst Kennern gilt die Unternehmenskaufpraxis als "Geheimwissenschaft". Die Untersuchung will das gelebte Unternehmenskaufrecht wieder stärker in den rechtswissenschaftlichen Diskurs integrieren und zeigt, dass Unternehmenskaufverträge ein äußerst reizvoller Untersuchungsgegenstand sind: Wie erfüllt das Privatrecht seine Unterstützungsfunktion bei Verträgen, die sich bewusst von Teilen des dispositiven Rechts abwenden? Welche Grenzen setzt das Bürgerliche Recht dem Gestaltungswillen der Kautelarpraxis, obschon viele Begründungsmuster für zwingende Vorschriften auf Unternehmenskaufverträge nicht passen? Und welchen (mittelbaren) Einfluss übt das Gesellschaftsrecht auf die Transaktionspraxis aus? Die Arbeit sucht Antworten auf diese grundsätzlichen Fragen und leistet damit einen Beitrag zu einer besseren wissenschaftlichen Erfassung der Kautelarpraxis insgesamt.