Zunehmende Verschuldung, fiskalische Fehlanreize, Gebietskoerperschaften in extremen Haushaltsnotlagen - die foederalen Ebenen Deutschlands befinden sich in einem fiskalischen Konflikt miteinander. Am 19. Oktober 2006 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass sich Berlin nicht in einer extremen Haushaltsnotlage befindet und deshalb derzeit keine zusatzlichen finanziellen Hilfen von Bund und Landern erhalt. Generell ist aus Sicht des Gerichts allerdings eine finanzielle Unterstutzung bei Vorliegen einer extremen Haushaltsnotlage weiterhin erlaubt und geboten. Lediglich die dafur zu uberwindenden Hurden sind erhoeht worden. Damit hat das Gericht die grundlegende Problematik der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Landern nicht geloest. Der Anreiz fur Landespolitiker, zu viele Ausgaben zu tatigen und sich zu sehr zu verschulden, besteht weiterhin - und zwar so lange, bis diesem Verhalten wirksame Grenzen gesetzt werden. Das Gericht hat in seinem Urteil zwar auf das Fehlen ausreichender institutioneller Rahmenbedingungen zum Umgang mit Haushaltsnotlagen und zur UEberwindung von finanziellen Krisen hingewiesen, aber keine Loesungen angeboten.
Der vorliegende Tagungsband beinhaltet in komprimierter Form einen Grossteil der der Berliner Klage vor dem Verfassungsgericht zugrunde liegenden oekonomischen und juristischen Ausfuhrungen und stellt so eine wichtige Quelle zum tieferen Verstandnis des Urteils dar. Daruber hinhaus zeigt er bereits moegliche Reformwege zur UEberwindung der Finanzkrise im Bundesstaat. Mit der andauerenden Bedeutsamkeit des Themas behalt auch dieser Band eine hohe Aktualitat. Ziel des Buches Finanzkrise im Bundesstaat ist es, den wissenschaftlichen, interdisziplinaren Diskurs zu beleben sowie eine Brucke zwischen Wissenschaft und Politik zu schlagen.