In den letzten Jahren hat die Investmentbranche einen beispiellosen Aufstieg erlebt, der sich aller Voraussicht nach in Zukunft noch verstärken wird, private Altersvor sorge und Erbengemeinschaft mögen als Stichworte genügen. Wissenschaftlich führt diese Finanzdienstleistung dagegen eher ein Schattendasein; dies gilt insbesondere für die rechtswissenschaftliche Behandlung. Die von Herrn König vorgelegte Arbeit markiert hier einen deutlichen Fortschritt, auch und vor al lem, was die Methode und das Niveau der Argumentation anbetrifft. Insbesondere die §§ 6-8 stellen ein Kabinettstück dar. Der Verfasser hat umfangreiche empirische Untersuchungen durchgeführt, um zu prüfen, ob und inwieweit Kapitalanlagegesell schaften von den Zielen der Ertragsmaximierung und Risikominimierung abweichen. Der dafür erforderliche Arbeitsaufwand war außerordentlich. Herr König hat damit Standards gesetzt und Ergebnisse zutage gefördert, die die künftige Diskussion in Niveau und Inhalt prägen werden. Das im Anschluß an eine Sichtung der bislang unterbreiteten Reformvorschläge entwickelte Reformkonzept ist innovativ, m.E. dem bisherigen Anlegerschutzkonzept überlegen, und wird die künftige rechtspolitische Diskussion zweifellos mitprägen. Prof. Dr. Theodor Baums IX Vorwort Die vorliegende Arbeit, die während meiner Tätigkeit am Institut für Handels- und Wirtschaftsrecht erstellt und im Wintersemester 1997/98 von dem Fachbereich Rechtswissenschaften der Universität Osnabrück als Dissertation angenommen wurde, faßt zugleich wesentliche Ergebnisse des Projekts .Regulierung von Invest mentgesellschaften" zusammen. Erst die großzügige finanzielle Unterstützung durch die Volkswagen-Stiftung hat insbesondere die umfangreichen empirischen Untersu chungenmöglich gemacht. Hierfür meinen herzlichen Dank.