Der Irrtum in der Erklaerung im deutschen und englischen Recht sowie in den Regelwerken fuer eine europaeische Zivilrechtsverein
Verwendet eine Partei bei einem Vertragsschluss ungewollt ein falsches Erklarungszeichen, entspricht der aussere Tatbestand der Erklarung nicht dem subjektiv Gewollten. Stimmt die andere Partei zu, setzt sich die Diskrepanz im Vertragstext fort. Die Autorin untersucht sieben Fallgruppen dieser untechnisch als Erklarungsirrtum bezeichneten Konstellation. Anhand eines Beispielsfalls zeigt sie, wie die Fallgruppe nach deutschem und englischem Recht geloest wird. Sie bezieht die Principles of European Contract Law, die Unidroit-Prinzipien, den Draft Common Frame of Reference, die Feasibility Study und das Common European Sales Law ein. Trotz verschiedener Konzeptionen kommt es zu uberraschend ahnlichen Loesungen. Oft sind Auslegungsfragen entscheidender als die Frage nach der Anfechtbarkeit.
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