Die Ubergabe nach 929 Satz 1 BGB wirft bei der im Warenverkehr ublichen Einschaltung von Zwischenpersonen - besonders im Rahmen mehrgliedriger Verausserungsketten und der damit verbundenen abgekurzten Lieferung - erhebliche rechtsdogmatische Probleme auf. Die Abhandlung befasst sich mit der systematischen Untersuchung der von Lehre und Rechtsprechung fur diese Falle entwickelten Figur des Geheisserwerbs. Wichtigster Ansatzpunkt der Analyse ist die Erarbeitung der Funktionen des Traditionsprinzips. Bestatigungs- und Publizitatsfunktion werden als Massstab an die gesetzlichen Eigentumsubertragungsmodelle, an die Ubergabe unter Einschaltung von Besitzdienern und Besitzmittlern und schliesslich an den Geheisserwerb selbst angelegt. Ziel der Studie ist der Nachweis, dass die haufig nur mit dem starken Verkehrsbedurfnis gerechtfertigte Ubergabe auf Geheiss rechtsdogmatisch in den Ubergabetatbestand eingegliedert werden kann."