Die Hypothek Im Franzoesischen Und Im Deutschen Recht
In Deutschland hat die Grundschuld die akzessorische Hypothek in der Praxis der Banken fast vollstandig verdrangt. In Frankreich dagegen gibt es nur die Hypothek als streng akzessorisches Recht, das uberdies in vielen Punkten sogar schwacher ausgestaltet ist als die deutsche Hypothek. Die Arbeit geht diesen Unterschieden nach und zeigt unter Berucksichtigung der geschichtlichen Entwicklung die verschiedene rechtliche Struktur der franzosischen und der deutschen Losung. Darauf aufbauend untersucht sie die Bedeutung der Hypothek fur die Praxis und bezieht dabei andere Sicherungsmoglichkeiten, wie die Bankburgschaft, das Immobilienleasing, die Sicherungsubereignung von Grundstucken und den franzosischen Eigentumsvorbehalt an Grundstucken, mit ein."