Telekommunikation ALS Regelungsgegenstand Des Europaeischen Gemeinschaftsrechts
Die Telekommunikation ist seit Ende der 70er Jahre nicht nur mit einer raschen technologischen Entwicklung konfrontiert, sondern weist auch wirtschaftlich, ordnungspolitisch und rechtlich eine ausserordentliche Dynamik auf. Die Europaische Gemeinschaft hat die Telekommunikation erst vor etwa zehn Jahren als originares Tatigkeitsfeld entdeckt. Die vorliegende Studie untersucht die Anwendung des Gemeinschaftsrechts, insbesondere der Vorschriften des Wettbewerbsrechts sowie des freien Waren- und Dienstleistungsverkehrs, auf die Telekommunikationsordnungen in den Mitgliedstaaten. Die Untersuchung kommt dabei zu dem Ergebnis, dass die Aufrechterhaltung von nationalen Netz- und Dienstmonopolen, insbesondere bei einer konsequenten Anwendung der Rechtsprechung des EuGH, gemeinschaftlich nicht langer zu rechtfertigen ist."