Probleme Der Serienstraftat
Im Ergebnis hat der Beschluss des Grossen Strafsenats vom 3. Mai 1994 gleich einem Wirbelsturm das bisher als -Notunterkunft- dienende Gebaude der fortgesetzten Handlung hinweggefegt. Ubriggeblieben sind lediglich Trummer. Diese sind bisher weder von der Rechtsprechung noch von der Lehre zu einem brauchbaren Gebaude zusammengefugt worden. Werden doch die derzeit praktizierten Losungsansatze dem Wesen der Serienstraftat, charakterisiert durch ihre faktischen und rechtlichen Besonderheiten, nicht gerecht. Die Untersuchung kommt nach Analyse prozessualer und materiellrechtlicher Problemlosungen zu dem Ergebnis, dass trotz Aufgabe des Fortsetzungszusammenhangs ein Ausweg aus der Problematik de lege lata nur auf materiellrechtlichem Wege zu erreichen ist. Dazu werden sodann entsprechende Rechtsfiguren vorgeschlagen. Erganzt wird dies durch die Suche nach Losungen de lege ferenda."