Die Arbeit untersucht, ob und in welchem Umfang multilaterale Finanzinstitute wie die Weltbank, der Internationale Wahrungsfonds, die Europaische Bank fur Wiederaufbau und Entwicklung und andere regionale Entwicklungsbanken rechtlich an die Menschenrechte gebunden sind. Diese Frage ist insbesondere fur die Moglichkeiten der Einflussnahme im Rahmen der Kreditvergabetatigkeit dieser Institute von Bedeutung. Die Satzungen der meisten Finanzinstitute enthalten zwar ein Verbot, sich nicht in die politischen Angelegenheiten ihrer Mitgliedstaaten einzumischen. Die Satzungsziele und die Praxis bei der Kreditvergabe zur Durchsetzung von Reformen in den Mitgliedstaaten, zum Beispiel durch die Forderung nach -Good Governance-, zeigen jedoch, dass die Finanzinstitute nicht per se durch ihre Grundungssatzungen gehindert sind, den Menschenrechten Rechnung zu tragen. Unter volkerrechtlichen Gesichtspunkten lauft die gegenwartige Entwicklung auf eine formlose Neuauslegung der Satzungen im Wege -Spaterer Praxis- hinaus."