Seit zwanzig Jahren boomen weltweit religiöse Gemeinschaften. Wenig spricht noch für die These, Religionen würden in den Bereich des Privaten abgedrängt. Es ist umgekehrt: im Namen von Religionen werden öffentlich Ansprüche gestellt. Dies geschieht nicht mehr (nur) durch die offiziellen Repräsentanten. Der Platz von Religionen in der Öffentlichkeit säkularer Staaten ist rechtlich definiert und erlaubt es auf vielfältige Weise, religiöse Erfahrungen und Bewertungen in die Zivilgesellschaft zu transportieren. In diesem Band, der aus einer Tagung am Max-Weber-Kolleg hervorgegangen ist, klären Juristen, Soziologen und Religionswissenschaftler gemeinsam die Wechselwirkungen zwischen Verfassungsrechten und Religionen. Anhand der Situation in Deutschland, von Rückblicken auf das Römische Recht und Vergleichen mit den USA weisen sie nach, daß die Rechtskonzeptionen von Religionen eine lange Geschichte haben, sich signifikant von einander unterscheiden und das Öffentlichwerden von Religionen einschließlich des Islam mit bestimmen.Mit Beiträgen von:Gunnar Folke Schuppert, Hans G. Kippenberg, Andreas Bendlin, Stefan Korioth, Wolfgang Vögele, Ulrich Willems , Paul Kirchhof, Frank Adloff, Christian Walter, Winnifred Sullivan, Katja Mertin, Jan-Peter Hartung und Gritt Klinkhammer