Seeraeubereibekaempfung Durch Die Bundeswehr Im Einklang Mit Dem Grundgesetz - Verfassungsrechtliche Anforderungen an Einen Eins
Das Ausmass der Seerauberei in manchen Seeregionen hat die Staatengemeinschaft dazu veranlasst, verstarkt militarische Mittel zu deren Bekampfung einzusetzen. Dazu leistet auch Deutschland einen Beitrag. Besondere Aufmerksamkeit hat die Beteiligung der Bundeswehr an der militarischen Operation der EU "Atalanta" am Horn von Afrika erregt. In rechtlicher Hinsicht wirft diese Verwendung der Streitkrafte schwierige verfassungsrechtliche Fragen auf, deren Beantwortung sich der Verfasser dieser Arbeit widmet. Es wird untersucht, inwieweit das Grundgesetz zu solchen Verwendungen der Streitkrafte ermachtigt und welche Anforderungen es an die Art und Weise eines solchen Einsatzes stellt. Konkret wird der Frage nachgegangen, inwieweit die Streitkrafte hierbei an die Grundrechte gebunden sind.