Die Entscheidung Stardust Marine des EuGH vom 16. Mai 2002 verdeutlicht, dass auch beinahe funfzig Jahre nach Inkrafttreten der Roemischen Vertrage noch keine dogmatisch gefestigten Strukturen zur Handhabung des Beihilfetatbestandes gemass Art. 87 Abs. 1 EGV, insbesondere in der Frage der staatlichen Zurechnung, bestehen. Der Verfasser untersucht die Rechtsprechung zur staatlichen Zurechnung von Beihilfen unter besonderer Berucksichtigung des erwahnten EuGH Urteils und unterbreitet zugleich einen Vorschlag zur Systematisierung des beihilferechtlichen Zurechnungstatbestandes. Ausserdem werden anhand einer konsequenten Unterscheidung zwischen der Zurechnung von Mitteln zu einem Mitgliedstaat (Mittelzurechnung) einerseits und der Gewahrungsmassnahme zu den mitgliedstaatlichen Entscheidungstragern (Transferzurechnung) andererseits einzelne Zurechnungskriterien herausgearbeitet. Diese Kriterien werden systematisiert, an Beispielen aus der Praxis illustriert und daruber hinaus auf ausgesuchte Fallvarianten angewendet.