Die Entscheidung des ECOFIN-Rats uber das Vorliegen eines ubermassigen Defizits nach Art. 104 Abs. 6 EGV nimmt eine Schlusselstellung im Defizituberwachungsverfahren ein, da der Beschluss des Rats Voraussetzung fur alle weiteren Massnahmen und Sanktionen ist. Welche rechtlichen Grenzen sind dem Rat bei dieser Entscheidung gesetzt? Die Autorin untersucht die Bedeutung der gemeinschaftsrechtlichen Zielbestimmungen fur die Ratsentscheidung und kommt zu dem Ergebnis, dass die Preisstabilitat keinen absoluten Vorrang gegenuber den anderen Zielen geniesst. Eine wichtige Ermessensgrenze ist das institutionelle Gleichgewicht zwischen Rat und Kommission. Dieses entsteht aus den Kompetenzrechten der Organe im Defizitverfahren, insbesondere dem Initiativrecht der Kommission und dem Letztentscheidungsrecht des Rats. Die Untersuchung bewertet die Entscheidungspraxis der Organe sowie die AEnderungen durch die Reform des Stabilitats- und Wachstumspakts.