Hans Kelsen (1881-1973) gilt als der konsequenteste, innovativste und wirkungsmächtigste Rechtspositivist. In Prag geboren, in Wien aufgewachsen und dort bis 1930 als Professor und Verfassungsrichter tätig, musste er 1933 aus NS-Deutschland zunächst in die Schweiz, schließlich in die USA emigrieren. Sein Ruhm und Ruf als "leading jurist of the time" gründen sich vor allem auf seine bahnbrechenden rechtstheoretischen Arbeiten, die unter dem Namen "Reine Rechtslehre" Furore gemacht haben. HKW 1 enthält Kelsens Publikationen aus den Jahren 1905 bis 1910 und damit aus dessen "vorkritischer Phase": beginnend mit der noch zu Studienzeiten verfassten Monographie "Die Staatslehre des Dante Alighieri" (1905) über den seinerzeit einflussreichen "Kommentar zur österreichischen Reichsratswahlordnung" (1907) bis hin zu einigen Buchbesprechungen, die in dem von Werner Sombart und Max Weber herausgegebenen "Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik" im Jahre 1910 erschienen sind. Hier präsentiert sich Kelsen noch ganz in den konventionellen Bahnen der zeitgenössischen Jurisprudenz. Nur Weniges deutet bereits zu dieser Zeit auf den die Rechtswissenschaft seiner Zeit radikal in Frage stellenden "Reinen Rechtslehrer" hin.Seinen frühesten Veröffentlichungen vorangestellt sind biographische Zeugnisse Kelsens, darunter die lange als verschollen geltende Autobiographie aus dem Jahre 1947.