Die gemeinsame, aber differenzierte Verantwortlichkeit von Industriestaaten und Entwicklungsländern für den Schutz der globalen
In den internationalen Umweltbeziehungen herrscht seit der Rio-Konferenz von 1992 Einigkeit darüber, daß Staaten erst ab einem bestimmten Entwicklungsstand vereinbarte Umweltverpflichtungen erfüllen können. Dies hat zu dem Konzept der "gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortlichkeiten" geführt, das der ungleichen Befähigung der Industriestaaten einerseits und der Entwicklungsländer andererseits zur wirksamen Beteiligung am Schutz der globalen Umwelt Rechnung tragen will. Es wirkt sich vor allem in unterschiedlichen Umweltschutzverpflichtungen für die verschiedenen Staatengruppen sowie in der Gewährung von Erfüllungshilfe zugunsten der Entwicklungsländer, aus. Die Autorin beantwortet insbesondere die Frage, inwieweit die Vertragsstaaten der modernen multilateralen Umweltschutzübereinkommen diesem Konzept folgen und es in konkrete Maßnahmen umsetzen.
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