Diese Arbeit geht der Frage nach, ob der Informationsgehalt von Bankabschlüssen infolge der Bewertungsprivilegien gemäß § 26a KWG vom Informationsgehalt vergleichbarer Jahresabschlüsse von Aktiengesellschaften anderer Branchen abweicht. Anlaß dieser Untersuchung ist die Vermutung, daß die durch § 26a KWG eröffneten Möglichkeiten der stillen Ergebnismanipulation den Informationsgehalt von Bankabschlüssen stark beeinträchtigen. Kapitalmarktorientierte empirische Studien zu dieser Frage wurden bislang nicht vorgelegt. Der Arbeit liegt der Gedanke zugrunde, daß bei Veröffentlichung eines Jahresabschlusses die Preisbildung an der Börse neue Informationen reflektiert. Ändert der Abschluß die Erwartungen der Anleger, werden diese verstärkt Aktienkauf- bzw. -verkaufsentscheidungen treffen. Da sich diese Handlungen in den Aktienkursen des betreffenden Unternehmens niederschlagen, können Rückschlüsse auf den Informationsgehalt des Abschlusses für die Gesamtheit der Anleger gezogen werden. Zum Nachweis der abschlußinduzierten Kursreaktionen des Aktienmarktes wurde die Methode der Abnormal Performance Indices verwendet. Die Ergebnisse der Arbeit erhärten den Verdacht, daß sowohl der Informationswert von Bilanzgewinn und Jahresüberschuß als auch der Informationswert des gesamten Jahresabschlußes von Aktienbanken im Durchschnitt erheblich niedriger ist als die entsprechenden Informationswerte von Abschlüssen anderer Branchen. Ein Informationswertvergleich für Jahresabschlüsse, die vor Inkrafttreten der Aktienrechtsreform von 1965 erstellt wurden, ergab, daß Bankabschlüsse vor Einführung von § 26a KWG den Abschlüssen anderer Branchen hinsichtlich des Informationswertes nicht unterlegen waren.