Kommen Dritte durch die unternehmerische Betatigung der GmbH zu Schaden, so ruckt bei angespannter Finanzlage der GmbH als Unternehmenstrager die unmittelbare deliktische Aussenhaftung von Geschaftsfuhrern in den Mittelpunkt der Betrachtung. Die Arbeit untersucht, inwieweit GmbH-Geschaftsfuhrer im Aussenverhaltnis fur Fehlverhalten innerhalb des Unternehmensbereiches haften. Kern der Arbeit ist die Beantwortung der Frage, in welchem Umfang Geschaftsfuhrer fur solche Rechts(gut)verletzungen verantwortlich sind, die ohne ihr Wissen und ohne ihre Beteiligung von anderen Unternehmensangehoerigen begangen werden. Die Bestimmung der Pflichtenlage erfolgt im Schnittpunkt gesellschafts-, arbeits- und allgemein deliktsrechtlicher Wertungen. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass die Stellung als Organmitglied der Koerperschaft allein nicht genugt, um eigene deliktische Gefahrabwendungspflichten von Geschaftsfuhrern im Aussenverhaltnis zu begrunden - Organisationspflichten treffen sie allein im Innenverhaltnis zur Gesellschaft. Geschaftsfuhrer sind Dritten gegenuber erst verantwortlich, wenn besondere Zurechnungsgrunde hinzutreten.