Die Eigenarten der Produktionsweise in der Bauwirtschaft und die komplexen, vielfaltigen Erscheinungsformen des Auslandsbaus erfordern eine spezielle steuerliche Erfassung von Auslandsbaustellen im Rahmen des Betriebstattenbegriffs. Demgemass erfolgt in der vorliegenden Untersuchung (fur das deutsche Aussensteuerrecht und die deutschen Doppelbesteuerungsabkommen) eine Analyse des Betriebstattenbegriffs und darauf aufbauend eine Konkretisierung des darin enthaltenen Begriffs der Bauausfuhrung. Eine Baustelle bildet hiernach eine Bauausfuhrung, wenn eine ubliche Tatigkeit der bauausfuhrenden Wirtschaft vorliegt und eine einheitliche Abwicklung der Tatigkeiten gegeben ist. Die Operationabilitat der entwickelten Losung wird anhand konkreter Beispiele aufgezeigt und die wesentlichen Einflussfaktoren werden in Form einer Beurteilungsmatrix zusammengefasst. Die gewonnenen Ergebnisse konnen auch auf im Inland belegene Baustellen ubertragen werden."