Richtlinien der EU dienen der Rechtsangleichung in den Mitgliedstaaten. Der mit ihnen verbundene Umsetzungsaufwand ist nur gerechtfertigt, wenn sie ein gewisses Maß an Rechtsangleichung bewirken. Sudabeh Kamanabrou untersucht, ob die Richtlinie 1999/70/EG, die die Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge durchführt, eine nennenswerte Rechtsangleichung auf dem Gebiet der Kettenbefristungen gewährleistet. Aufgrund der weiten Vorgaben der Rahmenvereinbarung erscheint der Rechtsangleichungserfolg fraglich.Die rechtsvergleichende Untersuchung basiert auf einer Analyse des Kettenbefristungsrechts von fünfzehn Mitgliedstaaten der EU. Sie zeigt auf, welche Regelungsmodelle diese Mitgliedstaaten verwenden und führt zu dem überraschenden Ergebnis, dass für die untersuchten Mitgliedstaaten trotz recht unterschiedlicher Umsetzungsregelungen die Rechtsangleichung im Wesentlichen gelungen ist.