Tarifverträge gelten auf Arbeitnehmerseite nur für Gewerkschaftsmitglieder. In der Praxis erstrecken tarifgebundene Arbeitgeber die tariflichen Arbeitsbedingungen aber durch vertragliche Vereinbarung auf alle Arbeitnehmer ihres Betriebs. Diese Gleichstellungstechnik kann zu erheblichen Problemen führen, wenn sich die Tarifbindung des Arbeitgebers ändert. Sudabeh Kamanabrou schlägt vor, das TVG zu ändern und Tarifverträgen Erga-Omnes-Wirkung zuzuerkennen. Damit wären Tarifverträge auf alle Arbeitnehmer eines tarifgebundenen Arbeitgebers kraft Gesetzes anwendbar; die Probleme der individualrechtlichen Geltungserstreckung würden beseitigt. Die Einführung der Erga-Omnes-Wirkung wirft in erster Linie verfassungsrechtliche Fragen auf. Betroffen sind das Demokratie- und das Rechtsstaatsprinzip sowie Freiheitsrechte verschiedener Rechtsträger. Die Untersuchung ist außerdem rechtsvergleichend angelegt. Sie berücksichtigt das Tarifrecht von sechzehn Mitgliedstaaten der EU. Die Länderberichte der Mitautorinnen und Mitautoren bilden dafür die Grundlage.