Das Arbeitsrecht lasst sich im Wesentlichen in das Individualarbeitsrecht und das kollektive Arbeitsrecht unterteilen. Die Teilgebiete des Arbeitsrechts bilden den Schwerpunkt der Darstellung. Insbesondere das Individualarbeitsrecht wird inzwischen stark vom Arbeitsrecht der EU beeinflusst, dessen wichtigste Regelungsbereiche daher ebenfalls ausfuhrlich erlautert werden. Das Arbeitsverfahrensrecht und das Arbeitsschutzrecht werden in den Grundzugen behandelt. Der wichtigste Grundbegriff des Arbeitsrechts ist der Arbeitnehmerbegriff, der den Anwendungsbereich der arbeitsrechtlichen Regelungen eroeffnet. Die Rechtsquellen im Arbeitsrecht sind insbesondere aufgrund der Kollektivvertrage breiter gefachert als im ubrigen Privatrecht. Auch spielen die Grundrechte im Arbeitsverhaltnis eine besondere Rolle. Das Individualarbeitsrecht erfasst das Arbeitsverhaltnis von der Begrundung bis zur Beendigung. Schwerpunkte liegen bei der Vertragsanbahnung, den Rechten und Pflichten im Arbeitsverhaltnis und dem Recht der Leistungsstoerungen. Besonders praxisrelevant ist ferner die Beendigung durch arbeitgeberseitige Kundigung, da das Arbeitsverhaltnis in der Regel die Existenzgrundlage des Arbeitnehmers darstellt. Das kollektive Arbeitsrecht ist von der Zweispurigkeit der Interessenvertretung gepragt. Die Arbeitsbedingungen werden sowohl von den Tarifvertragsparteien als auch von den Betriebspartnern gestaltet. Gegenstand des kollektiven Arbeitsrechts sind die Akteure auf kollektiver Ebene, ihre Regelungsbereiche und -instrumente, die Wirkungsweise ihrer Vereinbarungen sowie Konfliktloesungsmechanismen. Fur Bibliotheken gelten bei diesem Titel abweichende Konditionen; bitte wenden Sie sich an den Vertrieb.