Die Unterhaltspflicht Des «Hausmanns» Gegenueber Barunterhaltsberechtigten Minderjaehrigen Unverheirateten Kindern - Zur Unterha
Unterhaltspflichten aus erster Ehe sind fur viele Zweit- und Drittehen ein schwerwiegendes Problem. Um dieser finanziellen Belastung zu entgehen oder auch aus personlicher Neigung entschliessen sich Unterhaltspflichtige nicht selten, in einer neuen Ehe die -Hausfrauenrolle- zu ubernehmen. Wer kein Einkommen erzielt, muss an sich keinen Unterhalt zahlen. Es fragt sich, ob der -Hausmann- erstehelichen Kindern uberhaupt noch unterhaltspflichtig ist. Zu dieser Problematik entwickelte sich seit Ende der 70er Jahre eine Rechtsprechung, die bisweilen als -Hausmannrechtsprechung- bezeichnet wird. Die Arbeit setzt sich mit dieser Rechtsprechung auseinander und zeigt, dass es letztlich meist das Einkommen des neuen Ehegatten des Unterhaltspflichtigen ist, auf das durch die -Hausmannrechtsprechung- zugegriffen wird."