Im Zuge des so genannten "more economic approach" sind in letzter Zeit in der EU Meinungen geäussert und Vorschriften erlassen worden, die dazu führen könnten, dass inskünftig Wettbewerbsbeschränkungen zunehmend unter dem Gesichtspunkt der wirtschaftlichen Effizienz betrachtet werden. Mit diesem Ansatz werden wirtschaftliche Verhaltensweisen von Unternehmen nicht mehr danach beurteilt, wie sie die Handlungs- bzw. Wettbewerbsfreiheit beschränken, sondern danach, ob diese im Ergebnis die wirtschaftliche Wohlfahrt befördern oder aber vermindern. Grundfrage der vorliegenden Untersuchung ist, ob ökonomische Effizienz ein für das Wettbewerbsrecht attraktives rechtspolitisches Ziel darstellt. Da die "neue Wettbewerbspolitik" das Gemeinwohl befördern will, untersucht Adrian Künzler unter Bezugnahme auf den klassischen Utilitarismus zunächst das ökonomische Verhaltenskonzept und thematisiert den ökonomischen Wohlfahrtsbegriff. Anschließend geht er der Frage nach, ob wirtschaftliche Wohlfahrt ein Entscheidungskriterium darstellt, das für die Beurteilung konkreter Fälle bei der Rechtsanwendung brauchbar ist. Unter Berücksichtigung der zur Zeit einschlägigen wissenschaftstheoretischen Erkenntnisse zeigt er, dass Wettbewerbskonzeptionen axiomatischen Charakter haben. Ausgehend von der Auffassung, dass ökonomische Wettbewerbskonzeptionen nicht beweisbar wahr oder falsch sind, sondern dass es sich um blosse "Entwürfe" und nichts Definitives handelt, untersucht der Autor schließlich, ob und inwieweit die "neue Wettbewerbspolitik" mit den derzeit geltenden kartellrechtlichen Regeln, insbesondere derjenigen der EU vereinbar ist.Das Werk wurde mit dem Issekutz-Preis 2008 der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich für hervorragende Leistungen im Bereich des Wirtschaftsrechts ausgezeichnet.