Die Arbeit dient der Beantwortung der Frage nach der Umsetzung der strafrechtlichen Urteile des EGMR durch die Mitgliedstaaten Deutschland, OEsterreich, der Schweiz und dem Vereinigten Koenigreich und damit der rechtlichen Wirkung der Menschenrechtskonvention und ihrer Auslegung durch die Rechtsprechung des EGMR auf das Straf- und Strafverfahrensrecht dieser Staaten. Ausgangspunkt der Untersuchung war nicht die Konvention als voelkerrechtlicher Vertrag, sondern die Frage, ob die Umsetzung abhangig ist von der autonomen Gestaltung des Ranges der EMRK im nationalen Recht. Die Verfasserin hat alle strafrechtlichen Urteile des EGMR, in denen ein Konventionsverstoss festgestellt wurde, dargestellt und anhand der Human Rights Meetings und der Abschlussresolutionen untersucht, welche individuellen und/oder generellen Massnahmen der verurteilte Staat innerhalb welchen Zeitraums getroffen hat. Klare Aussagen des EGMR zum Verletzungssachverhalt, die Einfuhrung einer obligatorischen Zwischenresolution ein Jahr nach Rechtskraft des Urteils sowie ein action plan gegenuber dem verurteilten Staat wurden die Umsetzung erleichtern.