Vor allem die obersten Gerichte sind beauftragt, durch ihre Entscheidungen abstrakt-generelle Maßstäbe für ähnliche Fälle aufzustellen. Solche Entscheidungen erfordern neben der Kenntnis der verschiedenen Rechtsauffassungen vielfältige tatsächliche Hintergrundinformationen. Gleichzeitig vergrößert sich die Zahl der von der Entscheidung Betroffenen. Auf den Informationsbedarf und den Wunsch der Betroffenen nach Einflussnahme reagiert das U.S.-amerikanische Prozessrecht mit dem Institut des amicus curiae. Damit ist eine unbeteiligte Person oder Personenmehrheit gemeint, der es gestattet wird, ihre Ansicht zu Fragen des Rechtsstreits mitzuteilen. In den letzten Jahrzehnten hat dieses Institut weltweite Verbreitung gefunden. Ulrich Kühne beschreibt Funktion und Wirkungsweise der amicus curiae -Beteiligung und untersucht, ob das deutsche Recht Äquivalente kennt. Unter Berücksichtigung der Erkenntnisse in den untersuchten Rechtsordnungen entwickelt er Leitlinien für eine zurückhaltende Beteiligung von amici curiae in Verfahren von besonderer Breitenwirkung vor deutschen Gerichten.