In zahlreichen Städten Deutschlands mit Zuzug und besonders in Berlin hat sich der Kampf um die Wohnungspolitik in den letzten Monaten zugespitzt. Dabei sind die denkbaren Handlungsinstrumente vielschichtig – vom jüngst in Berlin eingeführten sogenannten „Mietendeckel" bis hin zu den ebenfalls in Berlin durch ein entsprechendes Volksbegehren geprüften Enteignungen privater Wohnungsbaugesellschaften. Mit diesen beiden Vorschlägen ist eine Verschärfung der politischen Diskussion zu beobachten, die in ihrer Radikalität die Frage aufwirft, ob hier die rechtlichen Rahmenbedingungen nicht nur ohne ökonomischen Sachverstand, sondern auch ohne Beachtung der rechtsstaatlichen Leitplanken modifiziert werden sollen. Ausgehend von einer knappen Skizze der ökonomischen Charakteristika von Wohnungsmärkten, klassifiziert dieser Beitrag die bereits vorhandenen und diskutierten Maßnahmen, um sodann deren verfassungsrechtliche Grenzen aufzuzeigen.