Das Internetrecht etabliert sich zunehmend als eigenständiges Rechtsgebiet. Ende letzten Jahres wurde der Fachanwalt für Informationstechnologierecht neu eingeführt. Der juris PraxisKommentar Internetrecht von Prof. Dr. Dirk Heckmann stellt den aktuellen Stand von Rechtsprechung und Literatur dar. Viele Rechtsfragen werden darin erstmals angesprochen und beantwortet. Damit legt juris eine kompakte Kommentierung der wesentlichen Vorschriften im Umgang mit Informations- und Kommunikationstechnologie vor. Dazu gehören z.B. Domainrecht, Datenschutz, Urheberrecht und Werbung im Internet, arbeits- und strafrechtliche Aspekte der Internetnutzung sowie das gerade erst erlassene Telemediengesetz. Mit Hilfe des "Lebenslagenprinzips", das mittlerweile vielen elektronischen Marktplätzen und virtuellen Rathäusern zugrunde liegt, werden Zusammenhänge aus verschiedenen rechtlichen Bereichen dargestellt (z.B. Lebenslage Domainregistrierung, Lebenslage File-Sharing, Lebenslage private Internetnutzung am Arbeitsplatz etc.).
Das Werk richtet sich an Internetrechtseinsteiger sowie an Rechtsanwälte, Unternehmensjuristen, Richter und Verwaltungsbeamte, die sich in der täglichen Praxis mit Fragen des Internetrechts beschäftigen. Aber auch für in der Ausbildung befindliche Juristen ist der Kommentar ein hilfreiches Arbeitsinstrument.
Der juris PraxisKommentar Internetrecht erscheint in der Reihe der juris BookLine. Der Leser erhält zum Buch zusätzlich den permanent aktualisierten Online-Kommentar mit allen Verlinkungen direkt zu zitierten Normen und Entscheidungen. Zusätzlich ist der Kommentar mit der Wiziway-Technologie ausgestattet, die mit Hilfe einer speziellen Lese-Maus eine direkte Verbindung zwischen Papier und Web ermöglicht. juris ist der erste juristische Verlag, der dieses Verfahren einsetzt.