Am 1. Januar 1997 ist das Teilzeitwohnrechtegesetz in Kraft getreten. In 8 enthalt es eine Kollisionsregel. Diese Kollisionsregel dient dem internationalen Verbraucherschutz. Der Abschluss von Timesharingvertragen wird dem deutschen Teilzeitwohnrechtegesetz unterstellt. Das Teilzeitwohnrechtegesetz ist die deutsche Umsetzung der Time-Sharing-Richtlinie der Europaischen Union, die den Verbraucherschutz von Timesharingerwerbern materiell- und kollisionsrechtlich verbessern mochte. 8 TzWrG wird vor seinem europaischen Hintergrund untersucht. Um die Bedeutung von 8 TzWrG darzustellen, werden ausserdem alle Fragen behandelt, die sich im Zusammenhang von Timesharingvertragen mit Auslandsberuhrung stellen: Welches Recht ist auf den Abschluss von Timesharingvertragen anwendbar? Sind deutsche Gerichte international zustandig? Gibt es ausserhalb von 8 TzWrG internationalen Verbraucherschutz fur Timesharingerwerber?"