Die durch den signifikanten Ruckgang an Geburten und den uberproportionalen Anstieg alter Menschen veranderte Altersstruktur der Deutschen und die parallel dazu verlaufende stetige Zunahme ausserst wohlhabender Burger in der Altersgruppe zwischen 55 und 65 Jahren mit einem hohen Investitionsaufkommen in Spanien fuhrt angesichts der Alterskonzentration gleichzeitig zu einer stetigen Zunahme der Erbfalle bzw. im Vorfeld einer vorausschauenden Planung der Vermoegensnachfolge zu einem steigenden Aufkommen an Schenkungsfallen. Die steuerliche Behandlung deutsch-spanischer Erb- und Schenkungsfalle wirft angesichts der durch die unterschiedlichen Anknupfungspunkte der beiden nationalen Steuersysteme bedingten bilateralen Steuerpflichtigkeit der Erwerbstatbestande in Anbetracht eines in diesem Bereich fehlenden Doppelbesteuerungsabkommens besondere Probleme auf und macht die Kenntnis des materiellen spanischen Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts unerlasslich.