Agb-Korrektur in Dauer- Und Langzeitschuldverhaeltnissen
Die Arbeit beschaftigt sich mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen ausnahmsweise eine Korrektur unliebsamer AGB erfolgen kann. Das Gesetz enthalt - abgesehen von einzelnen spezialgesetzlichen Vorschriften, wie etwa im Versicherungsrecht - keine Regelungen zur Vornahme einer AGB-Korrektur. Gleichwohl kann insbesondere in langerfristigen Schuldverhaltnissen ein Korrekturbedarf entstehen. Denn eine Beendigung des Schuldverhaltnisses ist nicht selten fur eine Partei mit erheblichen Einbussen verbunden. Ausserdem sind Dauer- und Langzeitschuldverhaltnisse schon aufgrund ihrer langen Laufzeit in besonderem Masse stoerungsanfallig, so dass eine AGB-Korrektur im konkreten Einzelfall erforderlich werden kann.