Namibia, die fruhere deutsche Kolonie Sudwestafrika, wird weiterhin von Sudafrika beherrscht, obwohl die UN-Vollversammlung Sudafrika 1966 das Mandat uber das Gebiet entzogen hat. Auch der UN-Sicherheitsrat und der Internationale Gerichtshof haben festgestellt, dass Sudafrikas Prasenz in Namibia rechtswidrig ist. Zur interimistischen Verwaltung des Territoriums hat die Vollversammlung den United Nations Council for Namibia eingesetzt, der in verschiedenen Bereichen, insbesondere der Sicherung des rohstofflichen status quo und der Vertretung des Gebiets auf internationaler Ebene, legislative und exekutive Funktionen ausubt. Der Status des Council aus staats- und volkerrechtlicher sowie UNO-organisationsrechtlicher Sicht wird untersucht und - damit zusammenhangend - die Wirksamkeit seiner wirtschaftlich z.T. einschneidenden Massnahmen bejaht, soweit sie an der interimistischen fursorglichen Verantwortung der UNO fur das Gebiet bis zur Unabhangigkeit orientiert sind."