Das Gelingen der mit dem UN-Kaufrecht beabsichtigten Rechtsvereinheitlichung hangt davon ab, ob sich eine einheitliche Anwendungspraxis zum CISG herausbildet. Entscheidende Bedeutung kommt hierbei der Verteilung der Beweislast zu. Nur wenn diese aus dem UN-Kaufrecht selbst entwickelt wird, kann vermieden werden, dass die Durchsetzung eines Anspruchs im Falle der Beweislosigkeit in einem Staat scheitert, wahrend sie in einem anderen Staat aufgrund entgegengesetzter Zuweisung des Beweisrisikos in dessen nationalem Recht Erfolg hat. Der Verfasser weist zunachst nach, dass die Verteilung der Beweislast im UN-Kaufrecht tatsachlich - wenn auch in den meisten Fallen nicht ausdrucklich - geregelt worden ist. In diesem Zusammenhang zeigt er Methoden auf, mit deren Hilfe anschliessend im Hauptteil der Arbeit die Beweislastverteilung detailliert fur jede einzelne Norm und mogliche Streitkonstellation des UN-Kaufrechts (mit Ausnahme der Frage des Vorliegens von Vertragsverletzungen des Verkaufers) ermittelt wird."