Bei einem Arzthaftungsprozess handelt es sich um einen Rechtsstreit, in dem der Patient gegen den Arzt, Krankenhaustrager und/oder ihr Personal vor Gericht Schadensersatzanspruche geltend macht. Zwischen den Parteien eines solchen Prozesses herrscht ein typisches Informationsgefalle, weil auf der einen Seite der medizinkundige Arzt und auf der anderen Seite der medizinunkundige Patient steht. Dies wiederum fuhrt aufgrund des in einem solchen Prozess ublicherweise geltenden Beibringungsgrundsatz zu unuberwindbaren Hurden, denn der Patient musste den Sachverhalt, der seinen Anspruch begrundet, darlegen und beweisen, was ihm aufgrund des erheblichen Informa-tionsgefalles schwer moeglich sein wurde. Ob dieses in unserem Rechtssystem so toleriert werden kann und darf und ob der Beibringungsgrundsatz nicht zugunsten des Amtsermittlungsgrundsatzes ausnahmsweise weichen muss, soll umfassend beantwortet werden.