Heike Jochum bietet eine im Kern verwaltungsrechtsdogmatische Untersuchung, die auch rechtssystematische und -soziologische Ansätze hinzuzieht. Ausgehend von der Erkenntnis, daß das behördliche Verwaltungsverfahren und der verwaltungsgerichtliche Prozeß in vielerlei Hinsicht funktional verwoben sind, setzt sie sich zum Ziel, die normativen Verbindungslinien zwischen Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungsprozeßrecht aufzuspüren. Dieses Unterfangen führt im ersten Teil der Untersuchung zu der Frage, welche Bedeutung der Steuerungskraft und dem Steuerungscharakter des materiellen Verwaltungsrechts zukommen. Die auf diese Weise entwickelte These der normativen Konnexität von Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungsprozeßrecht wird in einem umfangreichen zweiten Teil des Buches an Hand zahlreicher Referenzgebiete des besonderen Verwaltungsrechts exemplifiziert und verifiziert. Insbesondere Fragestellungen aus den Bereichen Umweltrecht, Städtebaurecht, Sozialversicherungsrecht, öffentliches Haushaltsrecht, Vergaberecht, Kartellrecht, Güterkraftverkehrsrecht und Hochschulrecht stehen dabei im Vordergrund. Über ihren grundlegenden Charakter hinaus gewinnt die Untersuchung damit an Aktualität und Anschaulichkeit. Zahlreiche neue Einsichten bezüglich des normativen Verhältnisses von Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungsprozeßrecht stehen am Ende der Untersuchung.