Das Steuerrecht ist eine komplexe Materie. Es soll die vielschichtigen Lebenssachverhalte der Steuerbürger zuverlässig erfassen, um eine gleichmäßige und gerechte Verteilung der Steuerlast zu garantieren. Den ständigen Veränderungen unserer Lebenswirklichkeit hat das Steuerrecht Rechnung zu tragen. Es entwickelt daher in vielen Bereichen eine ungesunde Schnelllebigkeit. In dieser Situation ist es umso wichtiger, die Grundlagen des Steuerrechts und die Methodik im Umgang mit seinen Regeln fest im Blick zu behalten. Beide bieten dauerhafte Orientierung; die Methodenlehre stellt das ebenso zuverlässige wie unentbehrliche 'Navigationsgerät' des Juristen dar. Der methodisch korrekte Umgang mit der anzuwendenden Norm, ihre Einordnung in das verfassungsrechtlich vorgeprägte Geflecht steuerrechtlicher Vorschriften und die Auslegung ihrer Tatbestandsmerkmale bilden dabei einen Schwerpunkt der Tätigkeit als Steuerjurist. Ohne Verständnis für die Regelungstechniken und -instrumente des Steuerrechts ist beides kaum zu leisten. Hinzukommen Fragen der Rechtsfortbildung aber auch und insbesondere der Verwirklichung des Rechts. Damit ist die Transformation der gefundenen rechtlichen Antwort auf einen Lebenssachverhalt in eine verbindliche Regelung dieses Einzelfalls gemeint. Angesprochen sind damit die Handlungsformen der Finanzverwaltung und die Bedingungen wirksamen Entscheidens. Fragen der Ermessensausübung zählen ebenso dazu wie die Problematik der Korrektur fehlerhafter Verwaltungsmaßnahmen. Die Methodenlehre des Steuerrechts weist dabei interessante Facetten und Besonderheiten auf, die sich in anderen Rechtsgebieten nicht in gleicher Ausprägung finden.