Doppelrelevante Tatsachen Im Internationalen Zivilverfahrensrecht - Zur Pruefung Der Internationalen Zustaendigkeit Bei Den Geri
Die deutsche Rechtsprechung und h.L. halt es im Rahmen der Zustandigkeitsprufung fur ausreichend aber auch erforderlich, dass doppelrelevante Tatsachen, das heisst Tatsachen, deren Vorliegen fur die Zulassigkeit wie fur die Begrundetheit einer Klage notwendig ist (z.B. Wirksamkeit des Vertrages, Vorliegen der unerlaubten Handlung), schlussig durch den Klager behauptet werden. Die Arbeit zeigt Argumentationsbruche der h.M. auf und bietet Loesungswege zu deren UEberwindung an. Sie untersucht neben dem autonomen auch das europaische IZVR und zeigt, dass das Vorgehen der h.M. zumindest im Fall der Beklagtensaumnis mit den Vorgaben des EuGVUE bzw. der EuGV-VO nicht vereinbar ist. Rechtsvergleichend geht die Untersuchung auch auf die Zustandigkeitsprufung nach englischem Prozessrecht ein.