Der Verfahrensverbund von Ehescheidungs- und Folgeverfahren verwirklicht die Ziele des modernen Eherechts. Grundlage des Verbunds ist die Verbundszustandigkeit, die 621 Abs. 2 S. 1 ZPO ursprunglich auch im internationalen Zusammenhang begrunden konnte. Die Zunahme und Veranderung internationaler Rechtsquellen erschwert jedoch den Blick auf Zusammenhange und Strukturen der internationalen Verbundszustandigkeit. Im Buch wird gezeigt, dass die EheVO II, die EuGVO und das Haager KSUE als massgebliche Quellen die internationale Verbundzustandigkeit bei sachgerechter Auslegung im Ergebnis starken und Verbundverfahren haufiger ermoeglichen. Ferner wird der Einfluss des auslandischen Scheidungsverbunds auf inlandische Folgeverfahren untersucht, wobei die sogenannten Praklusionsregelungen im Vordergrund stehen. Diese haben im deutschen Recht keine Entsprechung, weshalb ihre Anwendbarkeit seit langem kontrovers eroertert wird. Ausfuhrlich stellt der Verfasser dar, warum diese Praklusionsregelungen ungeachtet ihrer prozessrechtlichen Natur im inlandischen Verfahren anzuwenden sind. Dazu beleuchtet er die Grundlagen des Lex-fori-Prinzips, ebenso wie die daran wiederholt geubte Kritik. Aus der Gegenuberstellung von Lex-fori-Prinzip und den Ansatzen prozessualen Kollisionsrechts entwickelt der Verfasser einen kollisionsrechtlichen Massstab, anhand dessen der Rechtsanwender bestimmen kann, wann er auslandisches Prozessrecht zu beachten hat.