Die Arbeit behandelt das Zusammenspiel von Gemeinschaftsrecht und nationalen Privatrechten im Fall der sogenannten uberschiessenden Richtlinienumsetzung. Vor dem Hintergrund des zum 1.1.2002 in Kraft getretenen Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes beschaftigt sich die Arbeit zunachst ausfuhrlich mit der materiell-rechtlichen Frage der ("quasi-richtlinienkonformen") Auslegung des uberschiessend angeglichenen nationalen Rechts. Im Anschluss daran erfolgt eine umfassende Untersuchung der prozessualen Problematik, ob im uberschiessenden Bereich eine Vorlage an den EuGH nach Art. 234 EG erfolgen darf (bzw. muss) und ob die nationalen Gerichte in der Folge an die Judikatur des EuGH gebunden sind. Dabei wird stets sowohl die Sicht des Gemeinschafts- als auch des nationalen Rechts berucksichtigt. Im Ergebnis werden Vorlagerecht und Bindungswirkung grundsatzlich bejaht, gleichzeitig werden Vorschlage fur moegliche Beschrankungen des Vorlagerechts gemacht.