Die naturwissenschaftlichen Erkenntnisfortschritte und technischen Realisierungsmoeglichkeiten des 20. und 21. Jahrhunderts stellen das Recht vor neue Herausforderungen. Wie lassen sich die Chancen und Risiken, die neuartige Verfahren, Anwendungen und Produkte mit sich bringen, verwaltungsrechtlich angemessen bewaltigen? Liv Jaeckel schlagt eine Systematik vor, die die Besonderheiten des modernen Risikorechts in einem gemeinsamen Grundgedanken verankert und strukturelle Leitlinien fur die Beurteilung von Einzelfallentscheidungen aufzeigt. Moeglich wird dies durch eine Gegenuberstellung von objektivem Gefahrbegriff und (normativ-) subjektivem Risikobegriff. Dabei knupft die Autorin an eine Beurteilung des Wissens und Handlungsvermoegens der verantwortlichen staatlichen Ebenen anhand verschiedener Wissenshorizonte an. Auf dieser Grundlage ist die Unterscheidung von Gefahr und Risiko nicht mehr auf die schwierige Differenzierung der Begriffe anhand von Wahrscheinlichkeit und Moeglichkeit angewiesen, die nur gradueller Art ist und sich daher kaum systematisch fassen lasst. Vielmehr ergibt sich ein Gesamtbild, das sich ungeachtet vielschichtiger Details immer wieder auf ein einheitliches Grundmuster zuruckfuhren lasst: auf die Gegenuberstellung von Objektivitat und Subjektivitat. Mithilfe dieser Unterscheidung koennen Gefahr und Risiko strukturell unterschieden und die Besonderheiten im Umgang mit neuartigen naturwissenschaftlich-technischen Risiken aufgezeigt werden.