6ffentlicher Kommunikation, weil nur ein ,,Publikum sich selbst aufkl~iren" kann. In dieser Kantschen Formulierung des Aufkl~irungscredos verbinden sich die For- rungen nach freier Offentlichkeit, Emanzipation und liberalem Rechtsstaat, weil die vemtinftigen Ergebnisse freier Kommunikation beides, eben diesen Rechtsstaat und das aufgekl~rte bfirgerliche Individuum, konstituieren k6nnen. Die Freiheit der M- hung, der Rede, der Publizistik und der Versammlung- also die biirgerli- demokratischen Grundrechte- sind hier Bedingung S ie bedingen die Elimination der anciens r6gimes zugunsten einer Biirgergesellschaft, die sich tiber 6ffemliche Kommunikation und das politische Handlungssystem selbst - stimmt. Diese 6ffemliche Kommunikation sorgt in der Perspektive der Aufkl~irung die Miindigkeit der Bfirger und versetzt sie qua eigenes Denkverm6gen in die Lage, zu theoretischen und praktischen Einsichten zu gelangen, die auf prinzipielle Weise an das DenkvermOgen der anderen Staatsbtirger anschlussf~ihig sind. Dadurch ist die 6ffemliche Kommunikation Voraussetzung der Gesellschaftsf~ihigkeit und der Zivilisierung des Menschen. Gerade weil sie Universalistisches hervorbringt, k- nen sich die Menschen auf das Allgemeingiiltige einigen. Damit ist die 6ffemliche Kommunikation gleichzeitig auch das Medium sozialer Imegration: Diese ist schlicht die gemeinsame Einsicht in das Allgemeingtiltige und Notwendige. Vora- setzung hierzu ist die Freiheit der Reflektierenden.