Dogmatik der Haftung und Grenzen der Leitungsmacht durch unbezifferten Nachteilsausgleich im faktischen Aktienkonzern
Der Bundesgerichtshof hat sich in seinen Entscheidungen zum 3. Boersengang der Deutschen Telekom AG und zum Verkauf des Osteuropageschafts der Hypovereinsbank mit der Frage der Zulassigkeit des unbezifferten Nachteilsausgleichs im faktischen Aktienkonzern beschaftigt. Nach eingehender Analyse der Dogmatik der Haftung nach 311, 317 AktG und der Grenzen der Zulassigkeit des Nachteilsausgleichs im faktischen Aktienkonzern kommt der Autor zu dem Ergebnis, dass sich die Verantwortlichkeit nach 311, 317 AktG als ein positiv normierter Fall der culpa-Haftung fur negotiorum gestio darstellt. Darauf basierend untersucht der Autor moegliche Falle des unbezifferten Nachteilsausgleichs und kommt zu dem Ergebnis, dass dieser den Konzerngeschaftsleitern nur sehr eingeschrankten Spielraum eroeffnet.
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