Ulrich Hufeld verankert das Vertreterhandeln für die Behörde im Allgemeinen Verwaltungsrecht. Er stellt die klassische Quis iudicabit -Frage ad personam. Unter der Prämisse, daß jede Entscheidung der Verwaltung nicht nur auf Normen, sondern auch auf Personen zurückgeht, entfaltet er ein demokratisches Verwaltungspersonenrecht. In seiner systematischen Untersuchung behandelt er die internen Beteiligungsformen, erschließt die außen- und innenrechtlich gebundene, aber nicht restlos determinierte Vertretung der hierarchisch formierten Behörden - etwa der Ministerien und der Finanzämter -, erörtert die kollegiale Vertretung und fragt nach dem gesetzlichen Verwaltungsbeamten'. Den Beitrag zur Systembildung erprobt der Autor im letzten Kapitel, das die denkbaren Vertretungsfehler unterscheidet und die Fehlerfolgen aus Gründen personaler Unzuständigkeit in die allgemeine Fehlerlehre einbezieht.