Grundrechtstexte und ihre Auslegung weisen gegenüber sonstigen Rechtsnormen eine höhere Stabilität auf, unterliegen aber dennoch dem Wandel. Gerrit Hornung untersucht die Grundrechtsentwicklung unter einer innovationstheoretischen Perspektive. Er arbeitet den Begriff der Grundrechtsinnovation als signifikante Veränderung von Text oder Bedeutung einer Grundrechtsnorm heraus, die als umwälzende Basisinnovation oder inkrementelle Innovation auftritt. Die Abhandlung beschreibt Innovationsanlässe und -bedarf, Innovationsgegenstände, Innovatoren und Innovationsprozesse und macht so Erkenntnisse der wirtschafts-, sozial- und rechtswissenschaftlichen Innovationsforschung für das wissenschaftliche Verständnis und die normative Bewertung der Grundrechtsentwicklung fruchtbar. Auf dieser Basis werden Schlussfolgerungen für die Verfassungsdogmatik gezogen, die das Verhältnis der Grundrechte zueinander und zu "neuen" Grundrechten, die Innovationskompetenz zu deren Erschaffung und die Wirkungen im Mehrebenensystem betreffen. Schließlich ergeben sich auch verfassungspolitische Erkenntnisse über den Wert und die Grenzen eines aktuellen Grundrechtskatalogs.